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   LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - L 25 B 2135/08 AS PKH   

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https://dejure.org/2009,17949
LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - L 25 B 2135/08 AS PKH (https://dejure.org/2009,17949)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.03.2009 - L 25 B 2135/08 AS PKH (https://dejure.org/2009,17949)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. März 2009 - L 25 B 2135/08 AS PKH (https://dejure.org/2009,17949)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - L 25 B 2135/08
    Das von den Beteiligten im erstinstanzlichen Verfahren in Bezug genommene Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27. Februar 2008 - B 14/11b AS 15/07 R - gibt zumindest keinen endgültigen Aufschluss über die hier streitentscheidende Frage.
  • BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1523/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verweigerung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - L 25 B 2135/08
    Deshalb dürfen insbesondere schwierige, bislang nicht geklärte Rechts- und Tatfragen im Prozesskostenhilfeverfahren nicht entschieden werden, sondern müssen über die Gewährung von Prozesskostenhilfe auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung im Hauptsacheverfahren zugeführt werden können ( BVerfG a.a.O. und Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 1993 - 1 BvR 1523/92 -, NJW 1994, 241, 242).
  • BVerfG, 28.11.2007 - 1 BvR 68/07
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - L 25 B 2135/08
    Dementsprechend darf die Prüfung der Erfolgsaussichten jedenfalls nicht dazu führen, über die Vorverlagerung der Rechtsverfolgung oder -verteidigung ins Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe eben dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. November 2007 - 1 BvR 68/07, 1BvR 70/07, 1 BvR 71/07 -, rech. bei juris Rn. 8 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2011 - L 26 AS 160/11
    Entgegen der Ansicht des Sozialgerichts im angefochtenen Beschluss ist PKH nicht bereits deshalb zu versagen, weil der Rechtsstreit eine wirtschaftliche Bedeutung im Bagatellbereich habe (vgl. zB LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 16. April 2009, L 15 SO 52/09 B PKH, vom 30. März 2009, L 25 B 2135/08 AS PKH, vom 16. November 2008, L 29 B 1644/08 AS PKH, vom 14. Mai 2007, L 10 B 217/07 AS PKH, alle veröffentlicht in juris und www.sozialgerichtsbarkeit.de) und ein bemittelter Kläger bei vernunftgeleiteter Abwägung des Streitwerts der durchzusetzenden Rechtsposition von 56, 58 EUR mit dem Kostenrisiko von der Beauftragung eines Rechtsanwalts Abstand nehmen würde.
  • SG Berlin, 05.07.2010 - S 128 AS 11433/09

    Sozialgerichtliches Verfahren; Prozesskostenhilfe in Bagatellverfahren;

    Dabei gibt es keine einheitliche Rechtsprechung dazu, bei welchem streitigen Betrag von einem Bagatellbetrag gesprochen werden kann (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juni 2010 - L 5 AS 610/10 B ER - ; Beschluss vom 30. März 2009 - L 25 B 2135/08 AS PKH - ; Beschluss vom 10. Februar 2009 - L 5 B 1956/08 AS PKH - ; Beschluss vom 6. November 2008 - L 29 B 1644/08 AS PKH - ; Beschluss vom 10. Oktober 2008 - L 29 B 1244/08 AS PKH - ; Beschluss vom 14. Mai 2007 - L 10 B 217/07 AS PKH - ; alle Entscheidungen zitiert nach juris).
  • SG Frankfurt/Oder, 20.03.2012 - S 28 AS 1175/11

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten im

    Werden diese rechtswidrig gekürzt, stellt dieses - abhängig freilich von der Intensität des jeweiligen Eingriffs - ein oftmals für den Widerspruchsführer besonders wichtiges Anliegen dar (vgl. hierzu in Bezug auf die Parallelproblematik bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe, Landessozialgericht Berlin - Brandenburg, Beschluss vom 30. März 2009, Aktenzeichen L 25 B 2135/08 B ER Rn 9, zu recherchieren unter www.juris.de).
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